EMPFEHLUNGSPROGRAMM · RECHTLICHES
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm von CoinBegleiter · Fassung 1 · Stand: 14.10.2026
§ 1 Anbieter und Geltung +
(1) Das Empfehlungsprogramm wird von der Coinbegleiter UG (haftungsbeschränkt), Lindenstr. 38, 50674 Köln (der „Anbieter“), betrieben.
(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen des Anbieters. Bei Widersprüchen gehen für das Empfehlungsprogramm diese Teilnahmebedingungen vor. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen richten sich ausschließlich nach § 9.
(3) Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§ 2 Teilnahme +
(1) Teilnehmen können nur Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die ein Konto nach den Nutzungsbedingungen haben (§ 1 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen). Die Teilnahme ist nur zu privaten Zwecken möglich, nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit; Empfehlungen gegenüber Mandanten, Kunden oder im Rahmen eines Unternehmens sind ausgeschlossen.
(2) Die Teilnahme beginnt, wenn der Teilnehmer in seinem Konto einen persönlichen Empfehlungscode erzeugt, diesen Teilnahmebedingungen zustimmt und bestätigt, als Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland teilzunehmen. Entfällt eine dieser Voraussetzungen, zum Beispiel durch einen Umzug ins Ausland, teilt er es unverzüglich mit; seine Teilnahme endet dann (§ 9 Abs. 6 gilt entsprechend).
(3) Eine Provision entsteht nur für Käufe, bei denen die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Liegen sie nicht vor, ist eine Auszahlung nicht möglich; bereits ausgezahlte Provisionen sind zurückzuzahlen. Der Anbieter kann vor einer Auszahlung einen Nachweis des Wohnsitzes verlangen.
(4) Der Teilnehmer ist zu Empfehlungen nicht verpflichtet. Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis; der Teilnehmer schließt keine Verträge für den Anbieter ab.
§ 3 Empfehlung und Zuordnung +
(1) Der Teilnehmer erhält einen persönlichen Empfehlungscode und einen Empfehlungslink.
(2) Registriert sich eine Person über den Empfehlungslink oder unter Angabe des Empfehlungscodes neu (der „Geworbene“), wird ihr Konto dem Teilnehmer zugeordnet. Bei der Registrierung bestätigt der Geworbene, dass für sein Konto ergänzend die §§ 3, 4 und 9 dieser Teilnahmebedingungen gelten.
(3) Eine Zuordnung ist nur bei der Registrierung möglich, nicht nachträglich. Jedes Konto kann nur einem Teilnehmer zugeordnet sein. Selbstwerbung ist ausgeschlossen: Weder das Konto, in dem der Empfehlungscode erzeugt wurde, noch ein weiteres Konto derselben Person kann diesem Code zugeordnet werden. Bei der Zuordnung gleicht der Anbieter dazu die Konto-ID und die E-Mail-Adresse ab.
§ 4 Vorteil für Geworbene +
(1) Geworbene erhalten auf jeden Kauf einer Steuerjahr-Freischaltung, nicht nur auf den ersten, einen Rabatt von 10 % auf den auf der Preisseite ausgewiesenen Preis, solange ihr Konto zugeordnet ist und das Empfehlungsprogramm besteht.
(2) Der Rabatt wird im Bestellvorgang automatisch abgezogen und dort mit dem Gesamtpreis ausgewiesen. Maßgeblich ist der im Bestellvorgang ausgewiesene Preis (§ 3 Abs. 3 der Nutzungsbedingungen).
(3) Eine Auszahlung des Rabatts ist ausgeschlossen. Der Rabatt ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.
(4) Zuordnung und Rabatt bleiben bestehen, wenn der Teilnehmer seinen Code löscht, sein Konto löscht oder nach § 8 gesperrt wird; Provision entsteht für diese Geworbenen dann nicht mehr, auch nicht bei erneuter Teilnahme. Die Zuordnung endet, wenn der Geworbene sein Konto löscht oder das Programm nach § 9 endet.
§ 5 Provision +
(1) Der Teilnehmer erhält für jeden Kauf einer Steuerjahr-Freischaltung durch einen ihm zugeordneten Geworbenen eine Provision von 30 % des vom Geworbenen tatsächlich gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer, solange seine Teilnahme besteht, die Zuordnung besteht und das Programm läuft.
(2) Der Anspruch entsteht mit dem vollständigen Zahlungseingang. Wird ein Kauf ganz oder teilweise erstattet oder die Zahlung zurückgebucht, entfällt die Provision im selben Verhältnis. Bereits ausgezahlte Beträge verrechnet der Anbieter mit der nächsten Auszahlung; ist das nicht möglich, zahlt der Teilnehmer sie binnen 14 Tagen nach Aufforderung zurück.
(3) Die Provisionen eines Kalendermonats werden im Folgemonat ohne Mindestbetrag auf das im Konto hinterlegte Bankkonto (SEPA, in Euro) überwiesen. Erforderlich sind Name, Wohnanschrift und Bankverbindung. Fehlen diese Angaben, werden Provisionen gesammelt und nach Vervollständigung ausgezahlt; sie verfallen nicht.
(4) Über jede Auszahlung erhält der Teilnehmer im Konto eine Provisionsabrechnung mit Zeitraum, Zahl der Käufe und Betrag. Sie weist keine Umsatzsteuer aus und ist keine Rechnung oder Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes; ein Gutschriftverfahren wird nicht vereinbart. Die Provision ist ein Endbetrag; eine etwaige gesetzliche Umsatzsteuer ist darin enthalten.
(5) Im Konto sieht der Teilnehmer je Kalendermonat die Zahl der provisionspflichtigen Käufe und die Summe seiner Provisionen. Angaben zu einzelnen Käufen, Namen oder sonstige Angaben zu den Geworbenen erhält er nicht.
§ 6 Steuern +
Provisionen können beim Teilnehmer steuerpflichtig sein. Für die Versteuerung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Anbieter gibt dazu keine steuerliche Auskunft; im Konto steht eine Jahresübersicht der ausgezahlten Provisionen bereit.
§ 7 Regeln für das Empfehlen +
(1) Der Teilnehmer empfiehlt CoinBegleiter im eigenen Namen. Er tritt nicht im Namen des Anbieters auf und erweckt nicht den Eindruck, für den Anbieter zu sprechen.
(2) Veröffentlicht der Teilnehmer seinen Empfehlungslink oder Empfehlungscode (zum Beispiel in sozialen Medien, Videos, Blogs oder Foren), kennzeichnet er den Beitrag deutlich als Werbung: mit „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang und dem Hinweis „Empfehlungslink: Ich erhalte eine Provision“ direkt beim Link oder Code. In Videos und Audiobeiträgen erfolgt der Hinweis zu Beginn hörbar oder sichtbar, in Story-Formaten auf jeder Folie mit Link oder Code. Gibt er Link oder Code persönlich weiter, weist er den Empfänger darauf hin, dass er eine Provision erhält.
(3) Unzulässig sind insbesondere:
- unwahre oder irreführende Aussagen über CoinBegleiter, über Preise oder über andere Anbieter;
- Aussagen, die eine steuerliche Rechtsfolge oder einen steuerlichen Vorteil zusagen, zum Beispiel „steuerfrei mit CoinBegleiter“, „steuerfrei verkäuflich“, „nach einem Jahr steuerfrei“, „Steuern sparen“, „fertig für die Anlage SO“, „zeigt dir, was steuerfrei ist“, „vom Finanzamt anerkannt“, „BMF-konform“ oder „finanzamtssicher“;
- die Darstellung von CoinBegleiter als Steuerberatung oder als Ersatz für einen Steuerberater, zum Beispiel „macht deine Steuererklärung“ oder „ersetzt den Steuerberater“, sowie die Bezeichnung des Hilfe-Chats als Steuerauskunft;
- die Darstellung des Herkunftsnachweises als steuerliche Bestätigung oder als anerkannter Nachweis gegenüber Banken oder Behörden;
- Auskünfte zu Steuerfragen einzelner Personen, die als Auskunft von CoinBegleiter erscheinen;
- Werbung per E-Mail, Messenger oder Direktnachricht ohne vorherige Einwilligung der Empfänger sowie massenhaftes Posten in Kommentaren oder Foren;
- Suchmaschinenanzeigen auf den Begriff „CoinBegleiter“ oder auf Marken anderer Anbieter;
- herabsetzende Vergleiche mit anderen Anbietern;
- Bewertungen gegen Provision oder andere Vorteile sowie gefälschte Bewertungen;
- der Verkauf oder Tausch von Empfehlungscodes sowie ihre Veröffentlichung auf Gutschein-, Rabatt- oder Cashback-Portalen;
- die Zuordnung weiterer eigener Konten über den eigenen Empfehlungscode (Selbstwerbung, § 3 Abs. 3).
(4) Fordert der Anbieter den Teilnehmer per E-Mail auf, einen Beitrag zu ändern oder zu entfernen, der gegen Absatz 2 oder 3 verstößt, tut der Teilnehmer dies unverzüglich. Das gilt auch nach dem Ende der Teilnahme.
§ 8 Verstöße +
(1) Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, fordert der Anbieter ihn per E-Mail auf, den Verstoß binnen sieben Tagen zu beheben. Geschieht das nicht, kann der Anbieter den Empfehlungscode sperren und die Teilnahme beenden.
(2) Bei einem erheblichen Verstoß, insbesondere Täuschung, Selbstwerbung (§ 3 Abs. 3), unerwünschter Werbung nach § 7 Abs. 3 Nr. 6, gekauften oder gefälschten Bewertungen oder Steuer-Versprechen nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 bis 4, kann der Anbieter den Code sofort sperren und die Teilnahme beenden.
(3) Provisionen aus Käufen, die auf einem Verstoß beruhen, entfallen. Bei begründetem Verdacht eines Verstoßes kann der Anbieter die Auszahlung bis zur Klärung zurückhalten. Zuordnung und Rabatt der Geworbenen bleiben bestehen (§ 4 Abs. 4).
§ 9 Laufzeit, Änderung und Beendigung +
(1) Das Empfehlungsprogramm läuft auf unbestimmte Zeit. Der Anbieter kann es mit einer Frist von vier Wochen beenden. Er teilt dies Teilnehmern und Geworbenen per E-Mail mit; zusätzlich erscheint ein Hinweis im Konto. Nach dem Ende entstehen für spätere Käufe weder Rabatt noch Provision.
(2) Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen, insbesondere die Höhe von Provision und Rabatt, für Käufe ab einem künftigen Stichtag ändern. Er teilt die Änderung mindestens vier Wochen vor dem Stichtag per E-Mail mit und stellt bisherige und neue Regelung gegenüber. Änderungen, die Teilnehmer und Geworbene ausschließlich besser stellen, können mit kürzerer Frist gelten.
(3) Eine Änderung, die Teilnehmer schlechter stellt, gilt für einen Teilnehmer nur, wenn er ihr im Konto zustimmt. Schweigen oder die weitere Nutzung des Codes gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Teilnehmer bis zum Stichtag nicht zu, endet seine Teilnahme zum Stichtag; Zuordnung und Rabatt seiner Geworbenen bleiben bestehen (§ 4 Abs. 4).
(4) Eine Herabsetzung des Rabatts gilt nur für Käufe der Geworbenen ab dem Stichtag. Sie ist nur zulässig, wenn sich die regulären Preise ändern, gesetzliche oder steuerliche Vorgaben sie erfordern oder Missbrauch verhindert werden muss, und wenn sie den Geworbenen zumutbar ist. Maßgeblich ist der im Bestellvorgang ausgewiesene Preis.
(5) Provisionen aus Käufen vor dem Stichtag oder vor dem Ende des Programms bleiben bestehen und werden nach § 5 ausgezahlt.
(6) Der Teilnehmer kann seine Teilnahme jederzeit beenden, indem er seinen Empfehlungscode im Konto löscht. Bereits entstandene Provisionen werden ausgezahlt; für spätere Käufe entsteht keine Provision.
(7) Löscht der Teilnehmer sein Konto, endet die Teilnahme; Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend. Fehlen Auszahlungsangaben, weist der Anbieter vor der Löschung darauf hin; der Teilnehmer kann sie bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährung per E-Mail nachreichen.
§ 10 Schlussbestimmungen +
Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen, insbesondere zu Haftung und Schlussbestimmungen.