FINANZAMT-MELDUNG · DAC8
Das Finanzamt bekommt Ihre Krypto-Daten.
Haben Sie sie vollständig?
AUDIT DAUERHAFT KOSTENLOS · KEINE KREDITKARTE · KONTO IN 1 MINUTE
Was jetzt zählt.
Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Börsen und Broker Ihre Transaktionsdaten für die Steuerbehörden. CoinBegleiter macht daraus Ihren Vorsprung: Mit Ihren bereitgestellten Daten prüft das kostenlose Audit, ob alles in sich stimmig ist, und zeigt, wo Sie hinschauen sollten. Lücken räumen Sie jetzt in Ruhe auf, nicht 2027 unter Druck.
ERST SEHEN, WAS IST. DANN RECHNEN.
So hilft CoinBegleiter.
Das Audit zeigt zuerst, was nicht stimmt: doppelte Einträge, unverknüpfte Transfers, fehlende Kurse. Sie entscheiden, was damit passiert. Erst dann entsteht der Report nach deutschem Steuerrecht, jede Zahl nachrechenbar.
SCHRITT 1 · KOSTENLOS
Alle Quellen zusammenführen
CSV-Exporte Ihrer Börsen plus eigene Wallets werden ein Gesamtbild. Nichts geht verloren.
SCHRITT 2 · KOSTENLOS
Audit: Unstimmigkeiten klären
Das Audit zeigt, wo Sie hinschauen sollten, bevor falsche Zahlen entstehen. Alles bleibt umkehrbar.
SCHRITT 3
Report, auch für Vorjahre
Steuerjahr wählen, PDF exportieren. Alle Vorjahre als eine Pauschale, in der Beta alles kostenlos.
WARUM JETZT
Warum jetzt der richtige Moment ist.
Die EU-Richtlinie DAC8 gilt in Deutschland als Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und verpflichtet Börsen und Broker zur Meldung. Konkret:
SEIT 01.01.2026
Erfassung läuft
Börsen, Broker und Zahlungsdienstleister müssen die Transaktionsdaten ihrer Nutzer erfassen. Auch Anbieter außerhalb der EU mit deutschen Kunden.
BIS 31.07.2027
Erste Meldung
Die Daten aus 2026 gehen erstmals an das Bundeszentralamt für Steuern, danach an die übrigen EU-Staaten.
WICHTIG ZU WISSEN
Gemeldet wird, was Dienstleister sehen
Gemeldet wird, was bei den Anbietern passiert. Ihre Steuerpflicht umfasst dagegen alles, auch eigene Wallets. Diese Lücke schließen Sie selbst.
Stand: Juli 2026. Vereinfachte Darstellung der Rechtslage ohne Anspruch auf Vollständigkeit und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und Verwaltungsauffassung; Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
WAS DAS FÜR SIE HEISST
Kein Grund zur Panik. Ein guter Grund für Ordnung.
Sie erklären bereits sauber?
Dann ändert sich praktisch nichts. Ihr bester Beleg bleibt ein nachvollziehbarer Report. Genau den erstellt CoinBegleiter.
Es gibt Jahre mit Lücken?
Dann schließen Sie sie jetzt in Ruhe, bevor die ersten Meldungen laufen. Die Lücken zeigt Ihnen das kostenlose Audit; für die Nachmeldung selbst ist die Steuerberatung die richtige Adresse.
Alles nur auf eigenen Wallets?
Eigene Wallets melden nichts, Ihre Steuerpflicht besteht trotzdem. Wer die Historie belegen kann, ist bei Bank und Finanzamt im Vorteil. CoinBegleiter führt Börsen und Wallets zu einem Gesamtbild zusammen.
WER DAHINTER STEHT
Ein Tool mit Gesicht, kein anonymes Portal.
CoinBegleiter kommt aus Deutschland: Denis Kersting, Gründer und seit 2017 mit Schwerpunkt Bitcoin, und Ekaterina Regir. Wer im Tool eine Frage stellt, schreibt mit dem Gründer, nicht mit einem anonymen Support.
Gerade hier zählt Vertrauen: Ihre Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Frankfurt, jedes Konto sieht nur die eigenen Daten, jede Zahl im Report ist nachrechenbar.
HÄUFIGE FRAGEN
Meldepflicht kurz erklärt
Welche Daten werden unter DAC8 an das Finanzamt gemeldet?
+
Meldende Krypto-Dienstleister (Börsen, Broker, Zahlungsdienstleister) erfassen seit dem 01.01.2026 die Transaktionsdaten ihrer Kunden, insbesondere Käufe, Verkäufe und Überträge samt Identifikationsdaten. Die Daten des Jahres 2026 werden bis zum 31.07.2027 an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Stand Juli 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Ab wann weiß das Finanzamt von meinen Kryptowährungen?
+
Erfasst wird seit dem 01.01.2026; die erste Meldung erfolgt bis zum 31.07.2027, der automatische Austausch zwischen den EU-Staaten bis zum 30.09.2027. Unabhängig davon konnten Finanzämter schon vorher per Sammelauskunftsersuchen Daten von Börsen anfordern.
Werden meine eigenen Wallets auch gemeldet?
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Eigene Wallets (Self-Custody) melden selbst nichts. Ihre Steuerpflicht besteht trotzdem für alle Geschäfte, und spätestens beim Verkauf über eine Börse wird die Historie sichtbar. Wer sie lückenlos belegen kann, ist gegenüber Bank und Finanzamt im Vorteil.
Gilt die Meldepflicht auch für ausländische Börsen?
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Ja. Auch Anbieter mit Sitz außerhalb der EU unterliegen der Meldepflicht, sofern sie Dienstleistungen für Kunden mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland erbringen.
Was ist, wenn ich Krypto-Gewinne bisher nicht angegeben habe?
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Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich zuerst einen vollständigen Überblick über die eigenen Daten zu verschaffen. Für die Nachmeldung selbst und alle Fragen dazu ist eine Steuerberatung die richtige Adresse. CoinBegleiter hilft beim Aufräumen und Belegen der Zahlen, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Wissen statt hoffen.
Verschaffen Sie sich den Überblick, den ab jetzt auch das Finanzamt bekommt. Nur vollständiger. Zum Start komplett kostenlos, keine Kreditkarte nötig.
CoinBegleiter ist ein Werkzeug, kein Ersatz für steuerliche oder rechtliche Beratung.