FINANZAMT-MELDUNG · DAC8
Ab 2026 melden Börsen ans Finanzamt.
TRANSPARENZ IST KEIN RISIKO, WENN DIE EIGENEN ZAHLEN STIMMEN.
Das Finanzamt bekommt Ihre Krypto-Daten. Haben Sie sie auch? Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Börsen und Broker die Transaktionsdaten ihrer Kunden für die Steuerbehörden. Wer sauber erklärt, für den ändert sich nichts. Wer Lücken hat, räumt sie besser jetzt in Ruhe auf, nicht 2027 unter Druck.
DIE FAKTEN
Was sich geändert hat.
Die EU-Richtlinie DAC8 ist in Deutschland durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) umgesetzt. Es verpflichtet Börsen und Broker gesetzlich zur Meldung. Das bedeutet konkret:
SEIT 01.01.2026
Erfassung läuft
Börsen, Broker und Zahlungsdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, die Transaktionsdaten ihrer Nutzer zu erfassen. Das gilt auch für Anbieter außerhalb der EU mit deutschen Kunden.
BIS 31.07.2027
Erste Meldung
Die Daten des Jahres 2026 gehen erstmals an das Bundeszentralamt für Steuern; bis 30.09.2027 folgt der Austausch zwischen den EU-Staaten.
WICHTIG ZU WISSEN
Gemeldet wird, was Dienstleister sehen
Gemeldet wird, was bei den Anbietern passiert. Ihre Steuerpflicht umfasst dagegen alles, auch eigene Wallets. Diese Lücke schließen Sie selbst.
Stand: Juli 2026. Vereinfachte Darstellung der Rechtslage ohne Anspruch auf Vollständigkeit und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und Verwaltungsauffassung; Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
WAS DAS FÜR SIE HEISST
Kein Grund zur Panik. Ein guter Grund für Ordnung.
Sie erklären bereits sauber?
Dann ändert sich praktisch nichts. Die Meldungen bestätigen, was das Finanzamt ohnehin kennt. Ein nachvollziehbarer Report bleibt Ihr bester Beleg.
Es gibt Jahre mit Lücken?
Dann ist jetzt der ruhige Moment, sie zu schließen, bevor die ersten Meldungen laufen. Für die Nachmeldung selbst ist die Steuerberatung die richtige Adresse; Ihre aufgeräumten Zahlen bringen Sie mit.
Alles nur auf eigenen Wallets?
Eigene Wallets melden nichts, Ihre Steuerpflicht besteht trotzdem. Spätestens beim Verkauf über eine Börse wird die Historie relevant; wer sie belegen kann, ist bei Bank und Finanzamt im Vorteil.
SO HILFT COINBEGLEITER
Erst sehen, was ist. Dann rechnen.
Das kostenlose Audit zeigt zuerst, was in Ihren Daten nicht stimmt: doppelte Einträge, unverknüpfte Transfers, fehlende Kurse. Sie entscheiden, was damit passiert. Erst dann entsteht der Report, gerechnet nach deutschem Steuerrecht, jede Zahl nachrechenbar.
SCHRITT 1 · KOSTENLOS
Alle Quellen zusammenführen
CSV-Exporte Ihrer Börsen und Broker plus eigene Wallets: Alles wird ein Gesamtbild, nichts geht verloren.
SCHRITT 2 · KOSTENLOS
Audit: Unstimmigkeiten klären
Das Audit legt offen, wo Sie hinschauen sollten, bevor daraus falsche Zahlen werden. Jede Entscheidung bleibt umkehrbar.
SCHRITT 3
Report, auch für Vorjahre
Steuerjahr wählen, Report als PDF exportieren. Alle Vorjahre gibt es als eine Pauschale, in der Beta ist alles kostenlos.
WER DAHINTER STEHT
Ein Tool mit Gesicht, kein anonymes Portal.
CoinBegleiter kommt aus Deutschland: Denis Kersting, Gründer und seit 2017 mit Schwerpunkt Bitcoin, und Ekaterina Regir. Wer im Tool eine Frage stellt, schreibt mit dem Gründer, nicht mit einem anonymen Support.
Gerade hier zählt Vertrauen: Ihre Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Frankfurt, jedes Konto sieht nur die eigenen Daten, jede Zahl im Report ist nachrechenbar.
HÄUFIGE FRAGEN
Meldepflicht kurz erklärt
Welche Daten werden unter DAC8 an das Finanzamt gemeldet?
+
Meldende Krypto-Dienstleister (Börsen, Broker, Zahlungsdienstleister) erfassen seit dem 01.01.2026 die Transaktionsdaten ihrer Kunden, insbesondere Käufe, Verkäufe und Überträge samt Identifikationsdaten. Die Daten des Jahres 2026 werden bis zum 31.07.2027 an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Stand Juli 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Ab wann weiß das Finanzamt von meinen Kryptowährungen?
+
Erfasst wird seit dem 01.01.2026; die erste Meldung erfolgt bis zum 31.07.2027, der automatische Austausch zwischen den EU-Staaten bis zum 30.09.2027. Unabhängig davon konnten Finanzämter schon vorher per Sammelauskunftsersuchen Daten von Börsen anfordern.
Werden meine eigenen Wallets auch gemeldet?
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Eigene Wallets (Self-Custody) melden selbst nichts. Ihre Steuerpflicht besteht trotzdem für alle Geschäfte, und spätestens beim Verkauf über eine Börse wird die Historie sichtbar. Wer sie lückenlos belegen kann, ist gegenüber Bank und Finanzamt im Vorteil.
Gilt die Meldepflicht auch für ausländische Börsen?
+
Ja. Auch Anbieter mit Sitz außerhalb der EU unterliegen der Meldepflicht, sofern sie Dienstleistungen für Kunden mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland erbringen.
Was ist, wenn ich Krypto-Gewinne bisher nicht angegeben habe?
+
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich zuerst einen vollständigen Überblick über die eigenen Daten zu verschaffen. Für die Nachmeldung selbst und alle Fragen dazu ist eine Steuerberatung die richtige Adresse. COINBEGLEITER hilft beim Aufräumen und Belegen der Zahlen, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Wissen statt hoffen.
Verschaffen Sie sich den Überblick, den ab jetzt auch das Finanzamt bekommt. Nur vollständiger. Zum Start komplett kostenlos, keine Kreditkarte nötig.
COINBEGLEITER ist ein Werkzeug, kein Ersatz für steuerliche oder rechtliche Beratung.