RATGEBER · KRYPTO-STEUER
Kryptogewinne versteuern: Haltefrist, Freigrenze, FIFO
Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte privat kauft und verkauft, muss in Deutschland drei Regeln kennen: die Haltefrist von einem Jahr, die Freigrenze von 1.000 Euro und die Reihenfolge, in der Verkäufe den Käufen zugeordnet werden. Hier stehen die Regeln in Ruhe erklärt, mit Beispiel, und danach der Weg, sie an Ihren eigenen Daten zu prüfen.
DIE ANTWORT IN KÜRZE
Vier Regeln, die über Ihre Krypto-Steuer entscheiden.
REGEL 1
Haltefrist von einem Jahr
Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn unversteuert. Die Frist zählt je Kauf, nicht je Coin: Wer nachkauft, hat für jeden Kauf eine eigene Frist.
REGEL 2
Freigrenze 1.000 Euro
Innerhalb der Jahresfrist bleiben Gewinne steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 Euro liegen. Ab 1.000 Euro ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
REGEL 3
FIFO, getrennt je Depot
Welcher Kauf zu welchem Verkauf gehört, bestimmt die Reihenfolge First In, First Out: Der älteste Bestand gilt als zuerst verkauft, üblicherweise getrennt je Wallet oder Börsenkonto. Davon hängen Haltefrist und Gewinn jedes einzelnen Verkaufs ab.
REGEL 4
Staking, Lending, Airdrops: eigene Regel
Solche Zuflüsse sind in der Regel sonstige Einkünfte mit einer eigenen Freigrenze von 256 Euro im Jahr, bewertet zum Marktwert am Zuflusstag. Dieser Wert ist zugleich der Einstandspreis für den späteren Verkauf.
AUCH EIN VERKAUF
Tausch und Bezahlen
Nicht nur der Verkauf gegen Euro zählt. Der Tausch Bitcoin gegen Ether, der Wechsel in einen Stablecoin und das Bezahlen mit Kryptowerten sind steuerlich Verkäufe des hingegebenen Werts, bewertet zum Marktwert am Tauschtag.
KEIN VERKAUF
Eigene Überweisungen
Eine Überweisung von der Börse auf die eigene Wallet ist kein Verkauf. Anschaffungsdatum und Einstandspreis laufen weiter. In den Exporten sieht sie aber oft wie ein Abgang und ein Zugang aus, hier entstehen die meisten Fehler.
FREIGRENZE, KEIN FREIBETRAG
Ein Euro Unterschied, ein ganz anderes Ergebnis.
Die 1.000 Euro werden nicht abgezogen. Bleibt die Jahressumme darunter, ist nichts zu versteuern. Erreicht sie die Grenze, zählt der gesamte Betrag.
BEISPIEL
Zwei Käufe, ein Verkauf: so rechnet FIFO.
Angenommen, Sie kaufen zweimal Bitcoin auf derselben Börse und verkaufen später einen Teil. Die Zahlen sind erfunden und gerundet.
- 10.03.2025Kauf 0,5 BTC für 20.000 €gilt als zuerst verkauftältester Bestand, nach FIFO als Erstes dran
- 02.11.2025Kauf 0,5 BTC für 40.000 €bleibt im Bestand, eigene Frist bis 02.11.2026
- 20.01.2026Verkauf 0,5 BTC für 45.000 €nach FIFO gegen den Kauf vom 10.03.2025 gerechnet
Gewinn innerhalb der Jahresfrist, über der Freigrenze: mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Der Kauf vom 10.03.2025 liegt dann mehr als ein Jahr zurück, die Haltefrist ist abgelaufen.
Nach FIFO gilt der Kauf vom 10.03.2025 als verkauft. Zwischen diesem Kauf und dem Verkauf liegen weniger als zwölf Monate, der Verkauf fällt also in die Jahresfrist. Gewinn: 45.000 Euro Verkaufserlös abzüglich 20.000 Euro Anschaffungskosten und abzüglich der Gebühren beider Geschäfte, rund 25.000 Euro. Das übersteigt die Freigrenze deutlich, der gesamte Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Hätte der Verkauf am 15.06.2026 stattgefunden, läge der Kauf vom 10.03.2025 mehr als ein Jahr zurück: Der Gewinn bliebe unversteuert. Der zweite Kauf vom 02.11.2025 wäre in beiden Fällen noch nicht berührt; er behält sein eigenes Anschaffungsdatum für einen späteren Verkauf.
Genau diese Zuordnung müssen Sie für jeden Verkauf und jede Börse einzeln führen. Bei zwanzig Geschäften geht das von Hand, bei zweihundert nicht mehr.
SCHRITT FÜR SCHRITT
So ermitteln Sie, was in die Steuererklärung gehört.
1. Alle Bewegungen sammeln, nicht nur die Verkäufe
+
Jede Börse und jede Wallet liefert einen Export. Sie brauchen alle, auch die alten, denn ohne den Kauf fehlt dem Verkauf der Einstandspreis. Doppelte Einträge aus mehreren Exporten und Eigenüberweisungen zwischen Ihren Konten sind die häufigsten Fehlerquellen und sollten vor dem Rechnen geklärt sein.
2. Jedem Verkauf seinen Kauf zuordnen
+
Nach FIFO, getrennt je Depot. Daraus ergeben sich für jeden Verkauf Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und damit die Antwort, ob er in die Jahresfrist fällt. Tausch und Bezahlen zählen als Verkauf des hingegebenen Werts zum Marktwert am Tauschtag.
3. Gewinn oder Verlust je Verkauf berechnen
+
Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten abzüglich Gebühren und sonstiger Kosten des Geschäfts. Nur Verkäufe innerhalb der Jahresfrist zählen für die Summe; Verkäufe nach der Frist bleiben außen vor, sowohl Gewinne als auch Verluste.
4. Summe bilden und mit der Freigrenze vergleichen
+
Alle Gewinne und Verluste innerhalb der Jahresfrist werden über das Kalenderjahr zusammengerechnet, über alle Coins und auch andere private Veräußerungsgeschäfte hinweg. Liegt die Summe unter 1.000 Euro, bleibt sie steuerfrei. Liegt sie bei 1.000 Euro oder darüber, ist der gesamte Betrag mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Bis 2023 lag die Grenze bei 600 Euro.
5. Verluste richtig einordnen
+
Ein Verlust innerhalb der Jahresfrist mindert die Gewinne desselben Jahres. Bleibt unter dem Strich ein Verlust, kann er in das Vorjahr zurückgetragen oder in spätere Jahre vorgetragen werden, aber nur gegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Mit Gehalt, Zinsen oder Aktiengewinnen lässt er sich nicht verrechnen. Dafür muss der Verlust in der Steuererklärung erklärt werden, sonst geht er verloren.
6. Staking, Lending und Airdrops getrennt erfassen
+
Erträge aus Staking und Lending gelten in der Regel als sonstige Einkünfte, Airdrops dann, wenn Sie dafür eine Gegenleistung erbracht haben. Bewertet wird zum Marktwert am Zuflusstag; zusammen gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Der Zuflusswert ist zugleich der Einstandspreis, wenn Sie die erhaltenen Coins später verkaufen. Eine Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre durch Staking oder Lending sieht die Finanzverwaltung seit 2022 nicht mehr vor.
7. In die Steuererklärung eintragen und Unterlagen aufbewahren
+
Private Veräußerungsgeschäfte und sonstige Einkünfte gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt kann eine Aufstellung aller Geschäfte verlangen: Datum, Menge, Kurs, Gebühren, Zuordnung der Käufe. Bewahren Sie die Exporte Ihrer Börsen und Wallets auf, auch für Jahre ohne Verkäufe, denn der Einstandspreis eines alten Kaufs zählt noch Jahre später. Seit 2026 melden Krypto-Börsen Daten ihrer Kunden an die Finanzverwaltung; was dabei gemeldet wird, steht auf unserer Seite Finanzamt-Meldung.
Der häufigste Fehler
Eigene Überweisungen zwischen Börse und Wallet sehen im Export oft aus wie ein Verkauf und ein neuer Kauf. Werden sie so gezählt, entsteht ein Gewinn, den es nicht gibt, und die Haltefrist beginnt scheinbar von vorn. Deshalb lohnt es sich, Abgänge und Zugänge vor dem Rechnen einander zuzuordnen.
Diese Übersicht beschreibt die geltenden Regeln für Kryptowerte im Privatvermögen, Stand Oktober 2026, und ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
AN DEN EIGENEN DATEN PRÜFEN
Welche Ihrer Verkäufe fallen in die Jahresfrist?
CoinBegleiter beantwortet genau diese Frage für Ihre Daten: Sie importieren die Exporte Ihrer Börsen und Wallets, das kostenlose Audit zeigt zuerst, was in den Daten nicht stimmt, etwa doppelte Einträge oder Eigenüberweisungen, die wie Verkäufe aussehen. Danach sehen Sie je Verkauf den zugeordneten Kauf nach FIFO je Depot, die Haltefrist und das Ergebnis innerhalb und außerhalb der Jahresfrist, getrennt nach privaten Veräußerungsgeschäften und sonstigen Einkünften.
- Konto und Audit kostenlos, ohne Kreditkarte
- Haltefrist je Kauf und FIFO je Depot, jede Zahl nachrechenbar
- Steuerreport als PDF für Ihre Unterlagen oder Ihre Steuerberatung: 49 Euro je Jahr, Vorjahre bis 2024 je 29 Euro
HÄUFIGE FRAGEN
Kurz beantwortet
Wann sind Kryptogewinne steuerfrei?
+
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten im Privatvermögen bleiben unversteuert, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bei kürzerer Haltedauer sind sie steuerpflichtig, sobald alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen mindestens 1.000 Euro erreichen.
Gilt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Coin?
+
Nein. Die Freigrenze gilt für die Summe aller privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres, also über alle Coins und auch andere Wirtschaftsgüter hinweg. Liegt die Summe bei 1.000 Euro oder darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze.
Muss ich den Tausch von Krypto zu Krypto versteuern?
+
Ja. Der Tausch eines Kryptowerts gegen einen anderen gilt als Verkauf des hingegebenen und als Kauf des erhaltenen Werts, bewertet zum Marktwert am Tauschtag. Dasselbe gilt für das Bezahlen mit Kryptowerten.
Was passiert mit Verlusten aus Krypto-Verkäufen?
+
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Jahresfrist lassen sich nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren. Eine Verrechnung mit Gehalt, Zinsen oder Aktiengewinnen ist nicht vorgesehen.
Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Die Regeln kennen Sie jetzt. Die Zahlen liefern Ihre Daten.
Konto und Audit sind kostenlos, keine Kreditkarte nötig. Importieren Sie Ihre Exporte und sehen Sie, welche Verkäufe in die Jahresfrist fallen.